Zustellbranche

Aktuelles

Am 24. März 2026 wurde das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags für die Arbeitnehmenden in den verschiedenen Zustellberufen (kurz «GAV Zustellung») im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Dies stellt ein entscheidender Schritt dar. Wenn der Bundesrat den Vertrag demnächst als verbindlich erklären kann, werden die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche nachhaltig verbessert, insbesondere dank systematischen Kontrollen.

Der GAV Zustellung gilt für rund 30’000 Beschäftigte: Brief- und Paketzusteller:innen, Essenskurierende, Mitarbeitende in den Sortierzentren, Zeitungszusteller:innen. Er regelt unter anderem:

  • höhere Mindestlöhne, im Schnitt 7 bis 10 Prozent;
  • eine Einsatzdauer von mindestens zwei Stunden pro Schicht;
  • Zeiterfassung, die mittels systematischer Kontrollen überprüft wird;
  • geregelte Spesen – fürs Auto, fürs Velo oder fürs Handy, etc.

Dieser GAV bildet eine gemeinsame Basis und eine Perspektive. Ein Blick zurück zeigt, dass allgemeinverbindliche GAVs in jeder Branche der Startpunkt waren, um die Marktbedingungen, insbesondere die Arbeitskonditionen, weiterzuentwickeln. 20 Jahre nach der Liberalisierung des Postmarktes ist es ein wichtiger Meilenstein für die Branche, genauso für die Arbeitnehmenden wie die Arbeitgebenden.

Provisorischer GAV xx.xx.xxxx - 31.12.2027

Prov. GAV Zustellung.pdf