Am 24. März 2026 wurde das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags für die Arbeitnehmenden in den verschiedenen Zustellberufen (kurz «GAV Zustellung») im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Dies stellt ein entscheidender Schritt dar. Wenn der Bundesrat den Vertrag demnächst als verbindlich erklären kann, werden die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche nachhaltig verbessert, insbesondere dank systematischen Kontrollen.
Der GAV Zustellung gilt für rund 30’000 Beschäftigte: Brief- und Paketzusteller:innen, Essenskurierende, Mitarbeitende in den Sortierzentren, Zeitungszusteller:innen. Er regelt unter anderem:
Dieser GAV bildet eine gemeinsame Basis und eine Perspektive. Ein Blick zurück zeigt, dass allgemeinverbindliche GAVs in jeder Branche der Startpunkt waren, um die Marktbedingungen, insbesondere die Arbeitskonditionen, weiterzuentwickeln. 20 Jahre nach der Liberalisierung des Postmarktes ist es ein wichtiger Meilenstein für die Branche, genauso für die Arbeitnehmenden wie die Arbeitgebenden.